AGB 


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wolfram Larmon (Zusatzbezeichnungen: enmedia) 
im folgenden in 3 Teilen aufgeführt:



- Provider (Ziffer 1 - 19)



- Kommunikationsdesign (Ziffer 20 - 28)


 


Im folgenden wird für "Wolfram Larmon" (enmedia) nur die Kurzform "Agentur" verwendet.


Bereich Provider


Die Agentur stellt dem Kunden den bestellten Internet-Service mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGB Bereich Provider (Ziffer 1 bis 19) sind im Internet unter https://enmedia.de  jederzeit frei abrufbar.




1. Leistungsumfang, Entgelte


1.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Angebot verknüpft bzw. verbunden ist. Die aktuelle Preisliste und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Providers sind dem Kunden bekannt; er erkennt sie hiermit ausdrücklich an.


1.4 Die Nutzung des Internet-Service der Agentur erfolgt zu den jeweiligen gültigen Entgelten gemäss Kundeninformation. Eine schriftliche Rechnung wird auf Wunsch zugesandt.


1.5 Die Agentur behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Geht in dieser Frist kein Widerspruch zu, wird die Agentur die geänderten Entgelte der weiteren Geschäftsbeziehung zugrundelegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr.8.2).


1.6 Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.


1.7 Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteneinzug bzw. Bankabbuchung oder Kreditkartenzahlung (diese zzgl. 10% Bankkosten). Der Kunde ermächtigt die Agentur, wie auf dem Bestellformular näher spezifiziert, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Das Pauschalentgelt wird jeweils am 30. des Monats des im Bestellformular genannten Zeitraums fällig und eingezogen; ist ein monatlicher Abrechnungszeitraum vereinbart, wird das Entgelt zu jedem 30. des Monats fällig und eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.


1.8 Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.


1.9 In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Besteht für den Kunden der Verdacht, dass Dritte unbefugt in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, ist er verpflichtet, die Agentur darüber zu informieren. Der Kunde stellt die Agentur von Kosten und Ansprüche Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.


1.10 Die Agentur beginnt mit den Leistungen des Internet-Service unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges.


1.11 Kommt der Kunde für 2 aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die Agentur das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.


1.12 Ferner ist die Agentur bei Zahlungsverzug berechtigt alle Zugänge des Kunden - ohne Ankündigung - kostenpflichtig zu sperren. Eine Aufhebung der Sperre erfolgt erst nach Ausgleich aller ausstehenden Forderungen.


1.13 Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist die Agentur berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht für die betroffene Domain, zum Ablauf des bereits bezahlten Zeitraumes zu.


1.14 Gegen Forderungen der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.


1.15 Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.


1.16 Beim im voraus bezahlten Entgelten besteht kein Rückforderungsrecht, wenn der Kunde vor Ablauf dieses bezahlten Zeitraumes kündigt.






2. Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten


2.1 Die von der Agentur im Rahmen des Internet-Services zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme (zum Beispiel CGI-Module) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde einer Internet-Präsenz kann solche von der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung einiger Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über der Agentur geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder modifizieren. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Agentur oder den jeweiligen Inhaber der Rechte gestattet.


2.2 Die Agentur haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programmmodule nur im Rahmen der Haftungsregel nach Ziffer 14. Die Agentur ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der Agentur liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet der Ziffer 14 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen.


2.3 Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files für die letzten zwei Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von der Agentur nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch die Agentur ist ausgeschlossen.






3. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten


3.1 Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).


3.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen des Internet-Services der Agentur nicht gestattet. Die Agentur ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall zur Zahlung einer Vertragsstraffe von 5200,00 EUR, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges.


3.3 Die Agentur behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzellfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programm-Module, PHP-Module, ASP-Komponenten und ASP.NET-Komponenten, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. Die Agentur behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
Der Kunde kann gegenüber der Agentur keine Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, hinsichtlich des Inhalts des gemieteten Servers geltend machen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Agentur oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
(vgl. Nr. 14.1)



3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.






4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen


4.1 Die Agentur erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die Agentur hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.


4.2 Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als Deutsche "de" - Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung ausgehen, wenn der Internet-Service der Agentur unter dem, bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde und dieser/diese im Internet aufrufbar ist/sind. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Agentur ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung bei den entsprechenden Domain Vergabestellen.


4.3 Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird die Agentur eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die Agentur weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.


4.4 Die Agentur betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Agentur und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.


4.5 Die Agentur führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und kann den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain eintragen. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Die Agentur wird dabei die notwendigen Eintragungen vornehmen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name, Adresse und Telefonnummer des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten "whois"-Abfrage im Internet (z. B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.


4.6 Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ohne Übernahme der Domain durch ein anderes Denic Mitglied, wird die Agentur die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen (transit zur denic) freigeben. 
Diese Regelung gilt auch für den Fall der Kündigung des Vertragsverhältnisses, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich mitgeteilt hat, dass er die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünscht.
Bei allen anderen Domain Endungen ausser .de wird bei einer Kündigung des Vertrages und keiner Übernahme der Domain durch einen anderen Registrar die Domain seitens der Agentur nicht weiter bei den zuständigen Registrierungsstellen verlängert oder wahlweise gelöscht.



Sollte der Kunde bzw. sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die Agentur hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden und keine sonstigen Zahlungsrückstände mehr bestehen; ansonsten steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht zu. Macht die Agentur das Zurückbehaltungsrecht geltend, kann sie dem Kunden eine Frist von 2 Wochen setzen, in der er die Zahlungsrückstände auszugleichen hat; nach erfolglosem Ablauf der Frist, ist sie berechtigt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen.


4.7 Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses von der Agentur betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Die Agentur wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Ab dem zweiten Versuch werden hierfür Gebühren erhoben. Die Agentur kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber der Agentur hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. Die Agentur kann bei Domain-Umzugsanträgen keine Gewähr dafür übernehmen, dass eine ordnungsgemäße Freigabeerklärung des bisherigen Domaininhabers gegenüber dem Registrar erfolgt. Dieses gilt selbst dann, wenn die Agentur diese Domain betreut und berechnet.


4.8 Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain, sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.


4.9 Sollte der Kunde andere Domain-Typen beauftragen (zum Beispiel .com, .at, .ch), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren.







5.Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen


5.1 Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen Internet-Service der Agentur produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Agentur findet nicht statt.


5.2 Die Agentur überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Police" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, sofern Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.


5.3 Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich die Agentur vor, den betreffenden Domainnamen bis zur rechtsverbindlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.


5.4 Sollte die Agentur aus in 3. und 5. beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der Agentur leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die die Agentur zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält die Agentur bezüglich der Ziffern 2. bis 5. ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. Der Kunde kann aus der Sperrung keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Agentur oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen vor (vgl. Nr. 14.1)


5.5 Linklisten und Toplisten gleich welcher Form (z.B. Bittorrent, Emule usw.) dürfen auf den gebuchten Web- / Server-Angeboten nicht betrieben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung werden diese Seiten sofort deaktiviert.





6.Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen


6.1 Soweit Daten an die Agentur - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server der Agentur werden gemäß Kundeninformationen regelmäßig und sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der Agentur übertragen.


6.2 Diverse kundenspezifische Einstellungen des Internet-Services der Agentur werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet, ohne Gewähr durch die Agentur. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von der Agentur bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.






7. Empfang und Versand von E-Mails


7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse im Internet-Service der Agentur E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.


7.2 Sollte der Agentur bekannt werden, dass der Kunde E-Mails, unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemeiner anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet, verschickt, behält sich die Agentur vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets, sowie Massenemails an Adressanten, die den Adressanten nicht kennen ("Spam"). Sollte die Agentur aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der Agentur leistungspflichtig.


7.3 Die Agentur ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden, d) nachdem der Email-Account-Speicherplatz von 1GB bzw. 2GB (extended) überschritten wurde.


7.4 Für verloren gegangene E-Mails, bei denen das Verschulden nicht bei der Agentur liegt, ist eine Haftung ausgeschlossen.







8. Vertragsbeginn und -ende


8.1 Spätestens mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum Internet-Service der Agentur entsteht zwischen dem Kunden und der Agentur das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder spätestens 10 Tage nach der Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag, ungeachtet des Datums der Zahlung, stellt den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.


8.2 Der Kunde und die Agentur können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen. Ein Widerspruch im Sinne Ziffer 1.5 oder 17.3 gilt als ordentliche Kündigung.
 Ist keine Kündigungsregelung individuell getroffen worden, gilt folgende Kündigungsfrist:
Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen zum jeweiligen Monatsende kündigen.



8.3 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen, muss aber binnen 3 Tagen schriftlich per Post oder Fax bestätigt werden.


8.4 Die Agentur kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit zum Ende eines laufenden Monats wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.


8.5 Für den Internet-Service der Agentur, in denen gemäß Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt folgende Zusatzregelung. Das Datentransfervolumen ist pro Monat auf 50 GB beschränkt. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfolgt nach erheblicher oder dauerhafter Überschreitung gemäß den aktuellen Preisen der Agentur.


8.6 Der Kunde kann auf Wunsch in ein anderes Angebot der Agentur mit einem abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung, Die Agentur kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.


8.7 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die Agentur berechtigt, den Zugang in ihrem Internet-Service sofort zu verwehren; hinterlegte Inhalte werden sofort gesperrt. Die Agentur ist berechtigt, die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen und Email-Nachrichten nach einer Frist von 2 Wochen seit Zugang der Kündigung zu löschen.







9.Verfügbarkeit, Wartung


9.1 Vorbehaltlich der folgenden Regelungen stehen die Internet-Services der Agentur 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Agentur garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99,4% im Jahresmittel. Agentur übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der Agentur für durch technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Nr. 14.1 ausgeschlossen. Die Agentur weist Ihre Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der Agentur handeln, von der Agentur nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet, der eingesetzten Technik, sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen der Agentur haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Agentur erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von der Agentur erbrachten Leistung."






10. Technische Einschränkungen bei Internet-Präsenzen


10.2 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leistungskapazität für Datenverkehr). Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.





11.Leistungsstörungen


11.1 Gegenüber einem Kunden, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, haftet die Agentur für gelieferte Waren, indem sie nach eigenem Ermessen kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten 2 Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, haftet die Agentur für gelieferte Waren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.


11.2 Sofern sich aus diesem Grund der AGB´s nicht zulässigerweise etwas anderes ergibt, hat die Agentur Störungen des Zuganges zum Internet -Service der Agentur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat die Agentur die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).


11.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen der Ziffer 14. begrenzt.





12. Technische Beratung


12.1 Die technische Beratung per E-Mail und Hotline erfolgt in dem in der Kundeninformation ausgewiesenen Umfang.







14 .Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche


14.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsberechtigten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt des weiteren nicht für zugesicherte Eigenschaften (Garantieerklärungen).


14.3 Die Benutzung des Internet-Services der Agentur erfolgt demnach gem. der Einschränkung der Ziffer 14.1. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software (z. B. Java-Applets, CGI-Module, PHP, ASP, ASP.NET), die sich über den Internet-Service der Agentur laden bzw. aktivieren lassen.


14.4 Die Agentur haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach Ziffer 14.1 besteht.


14.5 Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, wenn eine Nichterreichbarkeit des Vertragsgegenstandes durch Dritte zu verantworten ist. Gleiches gilt, wenn bei einer Domainübertragung der alte Provider die Domain nicht herausgibt (sog. KK-NACK).






15. Sonderregelungen für Wiederverkäufer von Internet-Präsenzen


15.1 Die Agentur ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen den Internet-Service und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht.


15.2 Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner der Agentur. Er hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist. Der Kunde ersetzt der Agentur alle Schäden und stellt die Agentur von allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.


15.3 In allen Fällen, in denen der Kunde der Agentur die Mitwirkung bei der Abtretung oder Löschung einer Domain eines Kunden oder beim Providerwechsel oder einer sonstigen Änderung der Domain eines Endkunden verlangt, hat der Kunde sicherzustellen, dass die betreffende Änderung im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. Agentur kann die schriftliche Einwilligung des Endkunden verlangen. Wirkt die Agentur auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet, die Agentur von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen die Agentur erhebt. Die entsprechende Freistellungspflicht gilt auch in Fällen, in denen die Agentur Änderungen einer Domain eines Endkunden bewirkt, zu denen die Agentur gegenüber dem Kunden berechtigt ist (z. B. Löschung einer Domain wegen Nichtzahlung der Vergütung).


15.4 Die Internet-Services der Agentur beinhalten Leistungen (zum Beispiel E-Mail-Adressen und Domainnamen), die eventuell getrennt bzw. aufgeteilt vom Kunden an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkauft werden können. Eine derartige deintegrierte Vermarktung von Komplettlösungen bedarf nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit der vorherigen Zustimmung des Agentur.







16.Datenschutz


16.1 Die Agentur bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Dienstes einiger Daten des Benutzers. Die sich daraus ergebenden Fragen zu klären, dienen die folgenden Regelungen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.


16.2 Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an die Agentur zu Abrechnungszwecken übermittelt und auf den Systemen der Agentur gespeichert.


16.3 Der Kunde stimmt der Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme des Services (Teledienstes) anfallende zu dessen Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Unter personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zu verstehen. Die Zustimmung erstreckt sich auch auf Erfüllungsgehilfen der Agentur.


16.4 Die Agentur ist ebenfalls berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung des Teledienstes zu nutzen und zu verarbeiten. Bestandsdaten sind solche Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses über die Nutzung des Teledienstes erforderlich sind. Der Kunde kann seine Zustimmung hierzu jederzeit widerrufen.






17. Sonstiges


17.1 Die Agentur ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die Agentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.


17.2 Die in den AGB´s erwähnten Mitteilungen der Agentur an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen stellt die Agentur grundsätzlich an die E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu, die hierzu entsprechend vorkonfiguriert eingerichtet wird. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail-Adresse kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden.


17.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden an seine E-Mail-AdresseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder postalisch mitgeteilt. Hier ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben; er gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages (vgl. Nr. 8.2).
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17.4 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB´s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.


17.5 Der Agentur steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.


17.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der Agentur oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.


17.7 Der Kunde willigt ein, dass die Agentur anhand seiner personenbezogenen Daten Auskünfte von der SCHUFA und anderen Wirtschaftsauskunfteien (z.B. Creditreform) einholen kann und im Fall nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) Auskünfte dorthin, zur Wahrung berechtigter Interessen weitergibt. Weitere Hinweise zum Datenschutz enthält ein Merkblatt, dass gerne angefordert werden kann.


17.8 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Wiesbaden als vereinbart, diesbezüglich wird auf das Gerichtsstandprinzip ausdrücklich verzichtet. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


17.9 Eigene Geschäftsbedingungen von Kunden, Lieferanten oder Dritten werden nicht anerkannt. Bei Auftragserteilung bzw. -annahme erlangen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rechtsfähigkeit, auch wenn dieses auf Unterlagen anderslautend an- oder wiedergegeben wird.








18. Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz


18.1 Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die Agentur widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die Agentur nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind, dieses insbesondere bei bereits beantragten und auf den Endkunden registrierte Domainnamen.






19. Schlussbestimmung Bereich Provider




19.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB Bereich Provider unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

19.2 Gerichtsstand ist der Wohnort des Kommunikationsdesigners Wolfram Larmon.



Bereich Kommunikationsdesign



Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen AGB Bereich Kommunikationsdesign (Ziffer 20 bis 28) gelten für alle von Wolfram Larmon direkt für seine Kunden oder indirekt über ENMEDIA durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.


20. Urheberrecht und Nutzungsrechte
20.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Wolfram Larmon weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
20.2. Bei Verstoß gegen Punkt 20.1. hat der Auftraggeber an Wolfram Larmon eine Vertragsstrafe in Höhe von 500% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
20.3. Wolfram Larmon überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wolfram Larmon bleibt in jedem Fall, auch wenn Wolfram Larmon das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
20.4. Eine Übertragung von einfachen und erweiterten Nutzungsrechten auf den Auftraggeber wird erst nach Bezahlung der angesetzten Vergütungen (Entwurfshonorare, Arbeitshonorare, Nutzungshonorare) gültig bzw. rechtskräftig.
20.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Wolfram Larmon und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
20.6. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von Wolfram Larmon erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Entwürfe, Reinzeichnungen oder Druckvorlagen ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe mindestens in Höhe des zehnfachen der Entwurfsvergütung zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
20.7. Wolfram Larmon hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Wolfram Larmon eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Wolfram Larmon, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
20.8. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von Wolfram Larmon sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
20.9. Wiederholungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Wolfram Larmon.
20.10. Über den Umfang der Nutzung steht Wolfram Larmon ein Auskunftsanspruch zu.

21. Vergütung
21.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
21.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Wolfram Larmon Abschlagszahlungen entspre- chend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
21.3. Neukunden verpflichten sich mit 50% der Gesamtvergütung in Vorkasse zu gehen.
21.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
21.5. Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Wolfram Larmon eine Abschlagsvergütung.
21.6. Die Berechnung der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach dem Vergütungsvertrag Design SDSt und AGD (Selbstständige Design-Studios und Allianz deutscher Designer)
21.7. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
21.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
22. Fremdleistungen und Nebenkosten
22.1. Wolfram Larmon ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wolfram Larmon hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
22.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Wolfram Larmon abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Wolfram Larmon im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
22.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausfürungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
22.4. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und/oder dem Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.


23. Eigentum, Rückgabepflicht
23.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind Wolfram Larmon spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
23.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

24. Herausgabe von Daten
24.1. Wolfram Larmon ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Wolfram Larmon ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
24.2. Hat Wolfram Larmon dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Wolfram Larmon verändert werden.
24.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
24.4. Wolfram Larmon haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Wolfram Larmon ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


25. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
25.1. Der Auftraggeber legt Wolfram Larmon vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
25.2. Soll Wolfram Larmon die Produktionsüberwachung durchführen, schließen Wolfram Larmon und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt Wolfram Larmon die Produktionsüberwachung durch, entscheidet Wolfram Larmon nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
25.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Wolfram Larmon zehn einwandfreie Muster unentgeltlich, bei kleineren Auflagen eine Mindestmenge von 2%.


26. Haftung

26.1. Wolfram Larmon haftet nur für Schäden, die Wolfram Larmon selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
26.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
26.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
26.4. Wolfram Larmon haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
26.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Wolfram Larmon geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
26.6. Soweit Wolfram Larmon auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Wolfram Larmon nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
26.7. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber und/oder Verwerter. Delegiert der Auftraggeber und/oder Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Wolfram Larmon, stellt er Wolfram Larmon von der Haftung frei.

27. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
27.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Wolfram Larmon Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
27.2. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
27.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Wolfram Larmon eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Wolfram Larmon auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
27.4. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Wolfram Larmon übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Wolfram Larmon im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

28. Schlussbestimmung Kommunikationsdesign
28.1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB Bereich Kommunikationsdesign berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
28.2.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Kommunikationsdesigners Wolfram Larmon.